Maklerprovision in Brandenburg: Was Sie wirklich zahlen
Die Frage nach der Maklerprovision ist eine der ersten, die sich Verkäufer und Käufer in Brandenburg stellen, und zu Recht, denn seit einer gesetzlichen Änderung 2020 hat sich einiges verändert. Als Immobilienmakler in Zeuthen erkläre ich Ihnen hier klar und ohne Kleingedrucktes, wie hoch die Provision in Brandenburg tatsächlich ist, wer sie zahlt, und worauf Sie beim Maklervertrag achten sollten.

Der Halbteilungsgrundsatz: Das gilt seit 2020
Seit dem 23. Dezember 2020 regelt das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a bis 656d BGB) verbindlich, wie die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Der Kerngedanke: Wer den Makler beauftragt, soll nicht die gesamten Kosten auf die andere Seite abwälzen können.
Beauftragt der Makler beide Parteien, also Käufer und Verkäufer, gleichzeitig, dürfen sich beide nur in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten (§ 656c BGB). Beauftragt zunächst nur eine Partei den Makler, meist der Verkäufer, kann diese maximal die Hälfte der Provision auf die andere Seite abwälzen. Der Anspruch gegen die andere Partei entsteht dabei erst, wenn die auftraggebende Partei ihren eigenen Anteil nachweislich bezahlt hat (§ 656d BGB).
Für wen gilt das, und für wen nicht
Die Regelung greift ausschließlich beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, und nur, wenn der Käufer als Verbraucher auftritt, nicht als Unternehmer. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke gilt sie nicht, hier bleibt die Provisionsaufteilung frei verhandelbar.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg konkret?
Marktüblich liegt die Gesamtprovision in Brandenburg bei 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, aufgeteilt in 3,57 Prozent für den Käufer und 3,57 Prozent für den Verkäufer. Diese hälftige Aufteilung ist inzwischen der Standard in der Region und entspricht genau dem gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz.
Was das für Sie als Verkäufer bedeutet
Sie zahlen als Verkäufer Ihren Anteil an der Provision in jedem Fall selbst, das lässt sich nicht mehr auf den Käufer abwälzen. Im Gegenzug profitieren Sie von einer fairen, gesetzlich abgesicherten Regelung, die für beide Seiten transparent ist und Streit über die Kostenverteilung von vornherein vermeidet.
Häufig gestellte Fragen zur Maklerprovision in Brandenburg
Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg?
Marktüblich liegt die Gesamtprovision in Brandenburg bei 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, aufgeteilt in 3,57 Prozent für den Käufer und 3,57 Prozent für den Verkäufer. Diese hälftige Aufteilung entspricht dem gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB.
Muss ich als Verkäufer die Maklerprovision zahlen?
Ja. Seit der Gesetzesänderung 2020 kann der Verkäufer, der den Makler beauftragt, seinen Anteil an der Provision nicht mehr vollständig auf den Käufer abwälzen. Maximal die Hälfte der Gesamtprovision darf auf die andere Seite übertragen werden.
Für welche Immobilien gilt der Halbteilungsgrundsatz?
Die Regelung gilt für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke gilt sie nicht, dort bleibt die Provisionsaufteilung frei verhandelbar.
Wann muss die Maklerprovision bezahlt werden?
Der Anspruch gegen die andere Partei entsteht laut § 656d BGB erst, wenn die auftraggebende Partei ihren eigenen Anteil nachweislich bezahlt hat. In der Praxis wird die Fälligkeit meist im notariellen Kaufvertrag festgelegt.
Kann ich als Verkäufer die Provision komplett übernehmen?
Ja, das ist jederzeit möglich und liegt im Ermessen des Verkäufers. Umgekehrt darf der Käuferanteil aber gesetzlich nie höher sein als der Verkäuferanteil.
Was kostet Sie der Verkauf wirklich?
Die Maklerprovision ist nur ein Teil der Rechnung. Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Haus in Zeuthen oder Königs Wusterhausen aktuell wert ist und was ein Verkauf für Sie konkret bedeutet, lassen Sie uns unverbindlich darüber sprechen.
